Der europäische Gesetzgebungsprozess zur Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist abgeschlossen. Just ein Jahr nach der Ankündigung des sogenannten Omnibus-I-Pakets hat Brüssel den verabschiedeten Gesetzestext im Amtsblatt der EU veröffentlicht.  

Eine der zentralen Änderungen – auch für die deutsche Messewirtschaft relevant – betrifft die Schwellenwerte für die Berichtspflicht im Rahmen der CSRD: Sie gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresnettoumsatz über 450 Millionen Euro. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nun bis März 2027 in nationales Recht umsetzen.  

Fertigstellung der ESRS

Nach der Schaffung des legislativen Rahmens liegt der Fokus der Regulierung nun auf dem Umfang der Berichtsstandards. Im Falle der berichtspflichtigen Unternehmen sind dies die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der EFRAG Ende 2025 überarbeitet wurden. Neben einer deutlichen Kürzung der Textlänge wurde die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte um 60 Prozent reduziert. Nach der Prüfung durch die Kommission sollen die ESRS von den Ko-Gesetzgebern sowie von Finanzmarktakteuren wie die Europäische Zentralbank (EZB) und Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bestätigt werden und eine öffentliche Konsultation durchlaufen, bevor sie voraussichtlich im Sommer 2026 per delegiertem Rechtsakt verankert werden.

Rolle des VSME 

Durch den Omnibus-Prozess unterliegen künftig deutlich weniger Unternehmen der Berichtspflicht nach der CSRD. Der für kleine und mittlere Unternehmen entwickelte VSME-Standard wird damit erwartungsgemäß zum zentralen Rahmen für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung werden und für eine größere Zielgruppe Anwendung finden. Auch der VSME muss zunächst eine Konsultationsphase in der EU durchlaufen.  

Dem künftigen Standard kommt eine wichtige Rolle zu: Als eine Art Schutzschild soll er nachhaltigkeitsbezogene Anfragen von Stakeholdern – vor allem seitens berichtspflichtiger Geschäftspartner sowie Banken – begrenzen. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass ESRS und VSME gut aufeinander abgestimmt sind und die nachhaltigkeitsbezogene Regulierung für Real- und Finanzwirtschaft synchronisiert wird.

Branchenspezifische Unterstützung durch den AUMA 

Seit Anfang März steht ein Online-Template für die VSME-Berichte des deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) den Unternehmen kostenfrei zur Verfügung. Auf der DNK-Plattform werden in Kürze branchenspezifische Hinweise zu sehen sein, die AUMA und die Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft fwd: im Dialog mit ihren Mitgliedern erarbeitet haben. Die beiden Verbände arbeiten derzeit zudem an einem Orientierungspapier für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft, das der freiwilligen Berichterstattung nach dem VSME gewidmet ist. 

 

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Quelle: AUMA News

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Kategorien: Messebau

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